Aktuelle Informationen aus laufenden Fällen


04.11.2011 Sachstand EACC 

Die Verkündung des Strafmaßes gegen Alan Berkun wurde mittlerweile zwei mal verschoben. Sie ist jetzt angeblich kurz vor Weihnachten.

 

28.10.2011 Revisionsprozess gegen Emmanuel und Ralph Schönauer und Rechtsanwalt Hans Joachim Gaub beendet

Nach 28 Verhandlungstagen ging nun endlich der Revisionsprozess gegen die drei Angeklagten mit neuen Urteilen zu Ende. Ralph Schönauer wurde zu 4 Jahren und 5 Monaten, sein Sohn Emmanuel zu 3 Jahren und 10 Monaten. Rechtsanwalt Hans Joachim Gaub kam mit drei Jahren und drei Monaten am billigsten davon. Das Verfahren gegen den früheren Notar Gassner wurde abgetrennt. Er ist noch nicht verurteilt weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist.

Die Angeklagten Ralph und Emmanuel Schönauer haben bereits wieder Revision eingelegt.


10.10.2011 Informationen für Results (Schlutz-Reinecke) Geschädigte

 Wie uns unser Anwalt in Amerika mitgeteilt hat, scheint nun doch Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Es gibt jetzt einen zuständigen Sachbearbeiter der die Auszahlungen vornehmen soll. Wann die stattfinden konnte er uns aber noch nicht sagen.

 

28.06.2011 Sachstand EACC

Am 08.09.2011 ist nun endlich die Verkündung des Strafmaßes gegen Alan Berkun. Die Angelegenheit hat so lange gedauert, weil Berkun in Florida wegen einer Steuerstrafsache in Untersuchungshaft gesessen hat. Es wurde beantragt, dass aus den beiden Straftaten ein Gesamturteil gebildet wird. Dies wird nun im September verkündet. Dann endet auch die Frist für die Anmeldung von Forderungen. Die bei uns registrierten Geschädigten werden bis dahin alle angemeldet sein. Danach beginnt die Verwertung der beschlagnahmten Vermögenswerte. Wie lange das dauern wird ist nicht abzuschätzen.


28.02.2011 Neuer Prozess gegen Emmanuel und Ralph
Schönauer, Rechtsanwalt Hans Joachim Gaub, und Notar Gassner

Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts in München, Nymphenburger Straße 16 begann am 24.02. 2011 ein neuer Prozess gegen die wegen Betrug und Geldwäsche zu hohen Haftstrafen verurteilten Angeklagten. Die Revisionskammer in Karlsruhe hatte Teile des vorausgegangenen Urteils aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Die nächsten Verhandlungstage wurden bestimmt auf 03.03, 23.03, 29.03, 30.03, 31.03, 01.04, 12. 04, 02.05, 03.05, Auch Josef Müller wird wieder als Zeuge aussagen. Seine Vernehmung ist am Donnerstag den 03.03.

 

18.03.2010 Bahnbrechendes BGH Urteil

Die Kanzlei Marzillier, Dr.Meier & Dr. Guntner, Rechtsanwaltges.mbH (http://www.kanzlei-mmg.de/) hat fürAnlagegeschädigte die ihr Geld über einen Vermittler durch ein sittenwidriges Geschäftsmodell mit Hilfe eines Brokers verloren haben, ein Urteil vor den BGH erstritten das den Broker für den entstandenen Schaden haftbar macht.(BGH XI Zivilsenat XI ZR 93/09)

Für den Anlagegeschädigten bedeutet das, dass er seine Ansprüche bei jemanden geltend machen kann, der dann auch die nötigen Mittel besitzt um die Ansprüche zu befriedigen.

Wenn Sie durch Anlagebetrug im Zusammenhang mit einem Vermittler und einem Broker, der heute noch existiert, geschädigt wurden, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der oben genannten Kanzlei und einem Prozesskostenfinanzierer eine völlig risikolose Prozessführung ohne Vorkosten an.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir lassen Ihren Fall kostenlos überprüfen. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, leiten wir die notwendigen weiteren Schritte ein. Bis zum 31.12.2011 eingebrachte Klagen können bis zu 30 Jahre zurückliegende Fälle betreffen. Ab 01.01.2012 darf der Fall nur noch maximal 10 Jahre zurückliegen.

 

15.03.2010 Informationen für Results (Schlutz-Reinecke) Geschädigte

Nachdem es sich nun doch herausstellt, dass die vom amerikanischen Gericht angeordneten Auszahlungen in absehbarer Zeit nicht erfolgen werden, und es Rechtsstreitereien um die Auszahlungen gibt, raten wir allen Geschädigten sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.

Wenn Sie das erhebliche Prozesskostenrisiko nicht eingehen wollen, können wir Ihnen eine völlig kostenfreie und risikolose Prozessführung mit Hilfe einer amerikanischen Anwaltskanzlei und eines Prozesskostenfinanzierers anbieten.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir senden Ihnen gerne die notwendigen Unterlagen zu.

 

03.06.09 EACC / Ilan Arbel

Im Frühjahr 2009 haben wir Geschädigte der EACC / Ilan Arbel angeschrieben und sie auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, von der amerikanischen Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Gelder aus USA mit Hilfe eines deutschen Prozesskostenfinanzierers und eines amerikanischen Anwalts zurückzuholen.

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Bericht über den Stand der Dinge.

Die amerikanische Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte in Höhe von ca. 120 Millionen Dollar beschlagnahmt, die dem Tatkomplex Ilan Arbel und seiner Mittäter zugerechnet werden können. Ilan Arbel sowie sämtliche seiner Komplizen wurden mittlerweile wegen gemeinschaftlicher Verschwörung verurteilt.Ilan Arbel hat einen Teil seiner Strafe von zehn Jahren abgesessen und befindet sich jetzt in Israel.

Unsere amerikanischen Anwälte haben mittlerweile für mehr als 500 Geschädigte Forderungen in Höhe von ca. 45 Millionen Dollar bei Gericht eingebracht. Wie viel davon realisierbar ist kann man noch nicht sagen, es hängt davon ab in welcher Höhe Geschädigte aus anderen Tatkomplexen Forderungen stellen. Es wird wohl auf eine Quote hinauslaufen. Wir werden bis Mitte November aus Amerika mehr erfahren und Sie hier über den Sachstand informieren.


26.01.09 Inter Capital Bank: Konkursverfahren

Das Schweizer Gericht hat nun doch noch entschieden, dass über das Vermögen der INTER CAPITAL BANK ein Konkursverfahren eröffnet wird und die"Eidgenössische Bankenkommission" (EBK) beauftragt dieses durchzuführen. Die in ganz Europa arrestierten Gelder (ca. 45 Millionen SFR) will die EBK in die Schweiz transferieren lassen. Wir bezweifeln, dass Länder wie z.B. Monaco, wo ca. 8 Millionen SFR liegen dem zustimmen, noch dazu wo diese Gelder nicht auf einem Konto der ICB, sondern auf einem Firmenkonto liegen das (zumindest offiziell) mit der ICB nichts zu tun hat. Außerdem wurden bereits vor Jahren Gelder durch Pfändungen aus der Konkursmasse entnommen.

Die bereits in zwei Instanzen zu hohen Haftstrafen verurteilten Täter Lins und Ruch sind nach wie vor auf freiem Fuß und wehren sich weiterhin vehement gegen die Justiz. Das Urteil wird gerade vom obersten Schweizer Bundesgericht überprüft.Uns hat ein ehemaliger Vermittler der ICB, der noch weiterhin Kontakt mit ihnen hält, weil er immer noch an ihre"Unschuld" glaubt, erzählt,
dass Sie auch gegen das Konkursverfahren mit allen Mitteln vorgehen werden.
Und wenn das oberste Bundesgericht die Strafurteile bestätigen sollte,woran kein vernünftiger Zweifel besteht, wollen die Herren den Fall weitertragen nach Strasbourg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. So wie es aussieht haben sie ja, im Gegensatz zu den von ihnen betrogenen Anlegern, noch genügend Geld um die dazu nötigen Anwälte zu bezahlen.Wir meinen, dass der Gerichtshof für Menschenrechte etwas anderes zu tun hat, als sich mit zwei, von einem ordentlichen Gericht in einem Rechtsstaat wegen Betrugs Verurteilten, zu beschäftigen.

 

04.08.08 Fall Ascania: Urteilsverkündung
Nachdem der Prozess nun doch deutlich länger gedauert hat, wurde am Montag den 28.07.08 durch die vierte Wirtschaftsstrafkammer das Urteil verkündet. Alle fünf Angeklagten wurden zu
Haftstrafen zwischen vier und fünf Jahren verurteilt. Den Geschädigten nützt das jedoch nichts. Alle Angeklagten hatten während des Prozesses bereits erklärt, dass sie mittellos seien. Das Geld wurde bereits ausgegeben. Sie hatten dazu ja, dank unseres "effektiven" Justizsystems, fast vier Jahre Zeit. Das ist der eigentliche Skandal an der ganzen Geschichte. Wenn man diese Leute vor vier Jahren sofort festgenommen hätte, wären bestimmt noch Gelder vorhanden gewesen, auf die die Geschädigten zugreifen hätten können.

 

27.02.2008 Fall Ascania: Prozessbeginn gegen Ralf und Emmanuel Schönauer, Helge Kümmel,Rechtsanwalt Gaub und den ehemaligen Notar Peter Gassner in München

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen zwei, in wechselnder Besetzung begangene, Tatkomplexe vor. Einmal, dass Ralf und Emmanuel Schönauer mit Hilfe von, wertlosen Grundschuldbriefen Josef Müller geholfen haben Anleger um ca. 400.000.- Euro zu betrügen. Sie sollen dabei die Hälfte der eingegangenen Gelder kassiert haben. Zum Anderen, dass alle gemeinsam die Fa. Ascania um ca. 1,2 Millionen Euro erleichtert haben sollen. Die Wirtschaftsstrafkammer hat für die Verhandlung 13 Tage angesetzt. Es werden mehrere Zeugen gehört, unter anderen auch Josef Müller.Das Urteil soll am 19. Mai verkündet werden.

 

17.10.2007 Fall Taurus: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet für Geschädigte

Die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner (www.kanzlei-mmg.de) hat für drei Mitglieder unserer Interessengemeinschaft vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf in der Berufungsverhandlung gegen den ehemaligen Treuhänder der Taurus GmbH Wilfried Groos nun doch noch positive Urteile erstreiten können. Nachdem in der ersten Instanz die 1.Zivilkammer des Landgerichts Duisburg die Forderungen der Geschädigten ablehnte, hat nun das Oberlandesgericht in Düsseldorf den geschädigten Anlegern Recht gegeben und eine Haftung des ehemaligen Treuhänders bejaht. Herr Groos hat die Forderungen bereits bezahlt.Es stehen noch weitere Berufungsprozesse aus. Wir sind zuversichtlich, dass diese auch im Sinne der Geschädigten entschieden werden.

 

15.01.2007 Urteil im Prozess Inter Capital Bank

Im Millionen - Betrugsprozess "Inter Capital Bank " hat das Strafgericht Baselland am 22.10.2006 das Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten R. Lins und R. Ruch (67 und 74 Jahre alt) wurden zu Zuchthausstrafen von drei und sechseinhalb Jahren verurteilt Der ältere Hauptangeklagte verdankte es nur seinem Alter, dass gegen ihn nicht auch noch eine Sicherheitsverwahrung ausgesprochen wurde. Er hat bereits nahezu 20 Jahre seines Lebens wegen Kapitalanlagebetrug im Gefängnis verbracht. Die Angeklagten haben gegen das Urteil sofort Berufung eingelegt.

Es wurden auf verschiedenen Konten im europäischen Ausland ca. 45 Millionen Franken sichergestellt. Das ist fast die Hälfte der von den Kunden eingezahlten Gelder. Außerdem sind noch Immobilien vorhanden auf die die geprellten Anleger zugreifen können.

 

22.11.06 Prozess in München: 5 Jahre und drei Monate für "Rollstuhl-Müller"

Der durch einen Verkehrsunfall seit dreißig Jahren querschnittgelähmte ehemalige Steuerberater wurde wegen Anlagebetrugs in fast 400 Fällen mit einem Gesamtschaden in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Müller war bereits 1992 wegen des selben Delikts zu vier Jahren Haft verurteilt worden, musste die Strafe aber wegen seiner Behinderung nicht verbüßen, da es zu dieser Zeit keine Haftplätze für behinderte Langzeithäftlinge gab. Nun hat er noch mindestens fünf Jahre Gefängnis vor sich, da er jetzt beide Strafen absitzen muss.

In der Urteilsbegründung wurde Müller sein "volles Geständnis" strafmildernd ausgelegt. Strafverschärfend war sein Vorstrafenregister, (Betrug, Unterschlagung, Trunkenheit am Steuer), der lange Tatzeitraum und die Schadenshöhe.

Wir haben von dem Termin leider erst einen Tag vorher erfahren, und noch mehrere Mitglieder unserer Interessengemeinschaft informiert. Es sind auch einige hingegangen. Diese waren aber vom Prozessverlauf sehr enttäuscht. Tiefer gehende Fragen nach dem Verbleib der Gelder wurden nicht gestellt. Dem Gericht genügte Müllers "Geständnis". Ebenso gab es keine Fragen nach dem Verbleib von nahezu einer Million Euro, die der Rechtsanwalt Gaub kurz vor Müllers Flucht im Herbst 2004 aus der Ascania gepfändet hatte. Der Prozess roch sehr nach Absprache. Müller hat auch das Urteil sofort angenommen und seine Anwälte haben bereits Rechtsmittelverzicht erklärt.

Müller wurde von den Anwälten Roland Hasl und Steffen Ufer verteidigt. Er kann sich, im Gegensatz zu vielen seiner Geschädigten, zwei teure Anwälte leisten. Man darf sich fragen, wo das Geld für deren Bezahlung herkommt.